Pollen
Aber nicht nur für die kleinsten im Bienenvolk kann der Pollen immens wertvoll sein. Auch der Mensch hat inzwischen seinen Nutzen entdeckt und profitiert von dem Goldstaub.
Was genau ist Pollen?
Auch Pflanzen brauchen zur Fortpflanzung Bestandteile zweier Geschlechter. Der Pollen ist der männliche Teil derer.
Der weibliche Teil einer Pflanze, die Narbe des Blütenstempels muss mit dem Pollen bestäubt werden um eine Frucht, bzw. ein Samenkorn hervorbringen zu können.
Es gibt drei verschiedene Arten von Bestäubung. Eine Art ist die Windbestäubung. Dabei wird der Pollen direkt vom Wind auf andere Pflanzen der selben Gattung geweht. Einige wenige Pflanzen sind in der Lage sich selbst zu bestäuben wobei jedoch ein sehr großer Teil auf die Insektenbestäubung angewiesen ist. Auf diese wollen wir hier natürlich einen genaueren Blick werfen.
Wie sammelt die Biene den Pollen?
Bienen haben im Gegensatz zu manch anderen Insekten einen großen Vorteil. Ihr Haarkleid. Das sieht nicht nur extrem gut aus sondern ermöglicht es den Bienen den wertvollen Pollen überhaupt zu sammeln.
Wenn die Biene auf einer Blüte landet, streift sie mit eben diesen Haaren, die Ihren Körper überziehen an den Staubgefäßen der Blüte entlang und nimmt den Pollen auf. Wenn die Biene nun zur nächsten Blüte fliegt, transportiert sie auch den Pollen weiter und kann so, mehr oder weniger bewusst, diese Blüte bestäuben.
Für das gezielte Sammeln des Pollen zur aktiven Verwendung gibt es natürlich in jedem Bienenvolk ein „Spezialisten-Team“. Diese dafür abgestellten Sammlerinnen kümmern sich ausschließlich um den Eintrag von Pollen.
Die feinen Pollenkörner, die sich in den Haaren der Biene gefangen haben, werden mit Hilfe der „Pollenbürsten“ am 3. Beinpaar der Biene ausgekämmt, und mit Hilfe von Nektar oder Honigtau aus der Honigblase sowie Speichelsekret zu Pollenhöschen geformt und in einer speziellen Struktur, den „Körbchen“ (Corbicula) am 3. Beinpaar fixiert. Die größten Pollenhöschen wiegen 10mg.
Angekommen im Bienenstock wird der Pollen, ebenso wie der Honig, in Zellen eingebracht und dort gelagert.
Die Nährstoffe die im Pollen enthalten sind werden hauptsächlich zur Aufzucht von Larven verwendet. Ein gutes Nahrungsmittel zur Wachstumunterstützung muss reich an Spurenelementen, und reichhaltigem Eiweiß sein. Das bietet der Pollen natürlich.
Verarbeitung im Volk
Natürlich ist die Arbeit mit der Einlagerung allein nicht getan. Nachdem der Pollen in die Zellen eingebracht wurde, versetzen die Arbeiterinnen den Inhalt mit organischen Säuren, Enzymen und Honig. So wird aus dem Pollen das „Bienenbrot“, was sehr haltbar und unempfindlich gegen Befall von Keimen oder Pilzen ist.
Inhaltsstoffe
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Zucker
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Proteine
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Wasser
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freie Aminosäuren
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Fette
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Enzyme, Aroma- und Farbstoffe, Vitamine, Mineralstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe
Gewinnung und Ernte
- Die wohl bekannteste Form in der Verbraucher den Pollen erhalten, ist die Korn- oder Granulatform. Dafür werden am Flugloch vom Imker so genannte Lochgitter installiert. Durch diese Verengungen muss sich die ankommende Sammlerin hindurchzwängen und streift dort – zugegeben unfreiwillig – ihr Pollenhöschen ab. Der Pollen fällt in einen darunter angebrachten Auffangbehälter und kann einfach entnommen werden. Nach der Trocknung wird der Pollen möglichst eingefroren.
- Für das Ernten von Bienenbrot (Perga) werden die Pollenwaben aus dem Volk entnommen und die Zellen mittels eines Spatels geleert. Das so gewonnene Bienenbrot wird ebenso tiefgefroren.
Der Nutzen für den Menschen
- Das reiche Vorkommen von Minarlstoffen, Spurenelementen, Vitaminen und sekundären Pflanzenstoffen wir z.B. Phytosterine, Farbstoffe, Flavanoide, etc. macht den Pollen zu einem äußerst gesunden Nahrungsergänzungsmittel.
- Zusätzlich zu den obigen Vorteilen bietet das Bienenbrot eine inhibitorische Wirkung durch sie im Speichelsekret der Bienen enthalten Wirkstoffe. So wird das Wachstum von Mikroorganismen und Pilzen gehemmt.
Auf dem verkauften Produkt „Pollen oder Bienenbrot“ ist jedoch eine Angabe von gesundheitlicher Wirkung durch den §18 LMBG untersagt. Es gibt keine Klassifizierung als Lebensmittel oder Bedarfsgegenstand. Allerdings gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht, sowohl ist die Deklaration von Gewicht/Menge, Herkunft, Hersteller/Abfüller und Verkäufer vorgeschrieben.
(Bild & Text ©Florian Grüner)