
Fristende Förderungen
Das Förderjahr für die Förderungen im imkerlichen Bereich endet mit 31.Juli.
Sie können noch förderbare Geräte, deren Rechnungsdatum nicht älter als vom 1. August des Vorjahres ist, bis spätestens 31. Juli zur Förderung einreichen. Danach verfällt der Anspruch auf Förderung.
Am 1. Augustg beginnt bereits die neue Förderperiode.
Sie können jede Förderperiode einmal um eine Kleingeräte- oder Investitionsförderung ansuchen.
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